Am 1. September ist Landtagswahl in Brandenburg.
Dieser Hinweis prangt auf dem Briefbogen mit der Antwort des Brandenburger Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur auf eine Anfrage um Unterstützung der kulturellen Arbeit der Bücherkinder Brandenburg. Es heißt dort:
"Die Anträge auf Förderung der Projekte der AG „Bücherkinder" wurden im MWFK 2018 und 2019 geprüft. Dabei spielten die grundsätzliche Förderfähigkeit sowie die Zuständigkeit des Ministeriums ebenso eine Rolle wie die Erfüllung der Kriterien der Kulturpolitischen Strategie des Landes. Da die Projekte eine lokal begrenzte Wirksamkeit haben und nur in einer Schule des Landes Brandenburg stattfinden, liegt eine Förderung für den Bereich Kulturelle Bildung in der Literatur nach Einschätzung des MWFK nicht im vorrangigen Landesinteresse."
Es sei vielleicht angemerkt, dass man keineswegs, wie im Antwortschreiben geschehen, von nur "lokal begrenzte[r] Wirksamkeit" sprechen kann, da z.B. allein durch die Pirckheimer-Gesellschaft eine Wahrnehmung der Arbeit der Bücherkinder über alle Landes- und Bundesgrenzen hinaus gegeben ist, auch dass dieses sowohl kulturelle wie bildungspolitische Projekt z.B. auch im Programm der Leipziger Buchmesse Beachtung fand und dass die Arbeit der Bücherkinder Brandenburg nicht zuletzt auch das kulturelle Erscheinungsbild dieses Bundeslandes aufwertet - es ist ebenso erstaunlich, dass für das "Ministerium für [...] Kultur" eine Förderung im "Bereich Kulturelle Bildung [...] nicht im vorrangigren Landesinteresse" liegt.
Vielleicht trifft aber einfach zu, was einer der beteiligten Künstler dazu orakelt: "... ein Kultusministerium was solche Projekte ablehnt, zeigt wenig Verständnis für deutsches Geschichtsbewußtsein [...] - mir als Künstler drängt sich die Frage auf, resultiert diese Ablehnung aus mangelnder Fachkenntnis, Arroganz der Macht oder aus einer politischen Siegermentalität !?"
Wie gesagt, am 1. September ist Landtagswahl in Brandenburg.
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